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Der Patient als Handelnder im Gesundheitswesen

Patientenvertretung

Für die Einrichtungen zur stationären Krankenversorgung werden in Rheinland-Pfalz von den kommunalen Gremien ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen bzw. Patientenfürsprecher gewählt. Diese gesetzliche Bestimmung gilt zwar nicht für die Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft, aber diese erfüllen sie freiwillig. Damit haben die Patienten im Krankenhaus unabhängige Ansprechpartner, die ihre Interessen vertreten. Im Dezember 2005 haben die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher in einer Fachtagung über ihre Erfahrungen berichtet. Diese sind in einer externer Link Tagungsdokumentation (externer Link) zusammengefasst, die bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. bestellt werden kann.

Für den ambulanten Sektor gibt es eine Vielzahl unabhängiger Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen. Von den Krankenkassen wird seit 2006 das Modellprojekt einer zentralen unabhängigen Patientenberatung (externer Link Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH (externer Link)) finanziert. Diese Beratungsstellen können Beschwerden von Patienten, für die es keine eigene Berufungsinstanz gibt, prüfen und weiterleiten sowie Einzelhilfe bei der Wahrnehmung der individuellen Patientenrechte leisten.

Auf Bundesebene ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (kurz: GKV-Modernisierungsgesetz) die Institution einer externer Link Patientenbeauftragten (externer Link) geschaffen worden, die die politischen Gremien bei einschlägigen Entscheidungen berät. Auch wirken jetzt im externer Link Gemeinsamen Bundesausschuss (externer Link), der über die medizinische Notwendigkeit von Behandlungs- und Diagnoseverfahren beschließt, Vertreter von Patienteninteressen mit.